Concours internationaux de la Ville de Paris




4. Internationale Orgelwettbewerb

vom 3. bis 17. November 2002

TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2002

Artikel 1

Der 4. Internationale Orgelwettbewerb findet vom 3. bis 17. November 2002 in Paris im Rahmen der internationalen Wettbewerbe der Stadt Paris statt. Die Organisation liegt in den Händen der Vereinigung “Acanthes”.

Artikel 2

Teilnehmen können Organisten aller Nationalitäten, die nach dem 3. November 1967 geboren sind. Der Wettbewerb findet an verschiedenen Orten in Paris, sowie in der königlichen Kapelle des Schlosses von Versailles statt.

Das Programm ist auf die jeweils vorhandenen Orgeln abgestimmt. Der Wettbewerb umfasst zwei Bereiche : Interpretation und Improvisation.

Jeder Kandidat kann in beiden Bereichen am Wettbewerb teilnehmen. In diesem Falle muss er sich sämtlichen Prüfungen der beiden Bereiche unterziehen.

Artikel 3 – Preise

Interpretationswettbewerb

Grosser Preis der Stadt Paris : 9 000 €

2. Preis : 3 000 €

3. Preis : 1 500 €

Interpretationspreis für das von Jean-Lous Florentz für den Wettbewerb komponierte Werk : 1 500 €

Improvisationswettbewerb

Grosser Preis der Stadt Paris : 6 000 €

2. Preis : 3 000 €

Interpretations- oder Improvisationswettbewerb :

• Maurice-und-Marie-Madeleine-Duruflé-Preis, ausgesetzt von der Vereinigung “Maurice et Marie-Madeleine Duruflé”, für die beste Interpretation eines Werkes von Maurice Duruflé : 1 500 €

• Sonderpreis für die beste Interpretation eines Werkes von Olivier Messiaen : 1 500 €

• Förderpreis, ausgesetzt von der SACEM : 1 500 €

Darüber hinaus werden einige Preisträger Engagements in Frankreich und im Ausland erhalten.

Artikel 4 – Jury

• Die Jury setzt sich aus französischen und ausländischen Persönlichkeiten zusammen. Für die Vor-Ausscheidungsrunde im Interpretationswettbewerb ist eine andere Jury zuständig.

• Die Jury entscheidet am Ende jeder Ausscheidungsrunde und der Endrunde. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

• Die Jury behält sich das Recht vor, nicht alle Preise zu vergeben.

• Die Grossen Preise der Stadt Paris können nicht geteilt werden.

• Die Jury kann lobende Erwähnungen aussprechen.

• Die Jury kann nur denjenigen Kandidaten eine Auszeichnung zuerkennen, die mindestens zur zweiten Ausscheidungsrunde zugelassen sind.

• Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.

Article 5 – Einschreibung

Die Einschreibung muss bis zum 26. August 2002 erfolgen (Datum des Poststempels).

Die vollständigen Unterlagen sind an die Adresse des Wettbewerbs zu senden. Sie umfassen :

- das vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene Anmeldeformular,

- eine Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses,

- einen auf Französisch oder Englisch verfassten Lebenslauf (höchstens zwei Schreibmaschinenseiten), aus dem hervorgeht, an welchen Institutionen das Musikstudium absolviert wurde ; ausserdem sind die wichtigsten Lehrer, die gewonnenen Preise und die berufliche Situation anzugeben,

- ein neueres Passfoto,

- den Nachweis über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühren (vgl. Artikel 6).

Die Partitur des Werkes von Jean-Louis Florentz, das für den Wettbewerb geschrieben wurde, wird den eingeschriebenen Teilnehmern vom 2. September 2002 an zugesandt.

Das Stück darf keinesfalls vor Beginn des Wettbewerbs öffentlich aufgeführt werden.

Am Wettbewerb kann nur teilnehmen, wer zuvor die Bearbeitungs- und die Einschreibgebühren bezahlt hat.

Artikel 6 – Bearbeitungsgebühren

Die Bearbeitungsgebühren betragen 25 € und werden in keinem Fall zurückgezahlt.

Diese Summe ist der Wettbewerbsleitung zugleich mit der Einschreibung gebührenfrei für den Empfänger zuzusenden.

Gezahlt werden kann :

- mit einem französischen Scheck, ausgestellt auf “Acanthes” ;

- mit einem von einer ausländischen Bank auf eine französische Bank bezogenen und in Euros ausgestellten Scheck, zugunsten von “Acanthes” ;

- per internationaler Postanweisung an “Acanthes”.

Artikel 7 – Einschreibgebühren

Die Einschreibgebühren betragen 40 €.

Die Kandidaten, die die Vorausscheidungsrunde in Interpretation mit Erfolg beendet haben, zahlen die Einschreibgebühren, während die Reihenfolge der Teilnehmer für die folgende Runde ausgelost wird. Die Zahlungsmodalitäten werden später bekannt gegeben.

Das Gleiche gilt für die zum Wettbewerb zugelassenen Kandidaten in Improvisation.

Artikel 8 –Zulassung zum Interpretationswettbewerb

Die Teilnehmer am Interpretationswettbewerb sind gehalten, an einer Vorauswahlprüfung teilzunehmen, die vom 3. bis 5. November 2002 im Conservatoire Supérieur de Paris-CNR, 14 rue de Madrid, 75008 Paris, an der Grenzing-Orgel stattfindet.

Die Orgel verfügt über eine mechanische Traktur, drei Manuale und 32 Register, deren Disposition gleichzeitig mit der Zusendung der Partitur von Jean-Louis Florentz mitgeteilt wird ; dies wird ab dem 2. September 2002 geschehen.

Die Teilnehmer erhalten eine persönliche Ladung ab dem 16. September 2002.

Artikel 9 – Zulassung zum Improvisationswettbewerb

Die Teilnehmer am Improvisationswettbewerb werden auf Grund ihrer eingesandten Unterlagen ausgewählt. Ausser den in Artikel 5 erwähnten Dokumenten müssen sie zwei Empfehlungsbriefe von Persönlichkeiten des musikalischen Lebens im Original beifügen, die im Blick auf diesen Wettbewerb verfasst und datiert sind.

Sie erhalten eine persönliche Ladung ab dem 16. September 2002, zugleich mit den Noten des Orgelparts des Konzerts Nr. 13 F-dur von Georg Friedrich Händel.

Artikel 10 – Prüfungen

• Der Interpretationswettbewerb findet vom 8. bis zum 17. November 2002 statt und umfasst zwei Ausscheidungsrunden und ein Finale. Die Kandidaten spielen in einer vom Los am 5. November festgelegten Reihenfolge. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie anwesend sein. Eine zweite Losziehung ist für das Finale vorgesehen.

• Der Improvisationswettbewerb findet vom 10. bis zum 17. November 2002 statt und umfasst zwei Ausscheidungsrunden und ein Finale. Die Kandidaten spielen in einer vom Los am 8. November festgelegten Reihenfolge. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie anwesend sein. Eine zweite Losziehung ist für das Finale vorgesehen.

• Die Beschreibungen der während der verschiedenen Ausscheidungsrunden zu spielenden Orgeln (Interpretation und Improvisation) werden den Kandidaten ab dem 16. September 2002 zugesandt.

• Während aller Runden des Wettbewerbs dürfen Noten benutzt werden. Die Verwendung von Fotokopien veröffentlichter Werke ist nicht gestattet.

• Bei Orgeln ohne Kombinationen oder bei deren Nicht-Funktionieren stellt die Wettbewerbsleitung den Kandidaten einen Registranten zur Verfügung.

• Ein Seitenumwender wird den Teilnehmern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine andere Person dürfen sie dafür nicht heranziehen.

• Vor jeder Runde können die Kandidaten das Instrument ausprobieren. Die Zeiten für diese Proben werden von der Wettbewerbsleitung festgelegt.

• Alle Runden mit Ausnahme der Vorausscheidungsrunde sind öffentlich.

• Die Endrunde findet am Samstag, dem 16. November 2002 in der Kirche St. Eustache statt ; das Ensemble Orchestral de Paris wird daran mitwirken.

• Anlässlich der Preisverleihung am Sonntag, dem 17. November 2002 findet ein Konzert statt, an dem einige von der Jury ausgewählte Preisträger teilnehmen. Die Jury bestimmt das Programm in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Preisträger.

Article 11 – Unterbringung

Die Wettbewerbsleitung kann Teilnehmern, die nicht im Grossraum Paris wohnen, eine Unterbringung in Studentenheimen beschaffen. Ein entsprechender Wunsch ist auf dem Anmeldeformular zu markieren.

Die Wettbewerbsleitung kann die Unterbringungskosten für diejenigen Kandidaten übernehmen, die die Vorausscheidungsrunde und die erste Runde mit Erfolg durchlaufen haben, und dies für die Dauer ihrer Teilnahme am Wettbewerb. In diesem Falle erhalten die Teilnehmer eine Tagesentschädigung von 30 €.

Artikel 12

Die Ausscheidungs- und Endrunden und das Konzert können aufgenommen und im Radio oder im Fernsehen übertragen werden, ohne dass dafür Vergütungen beansprucht werden können.

Artikel 13

Mit der Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Kandidaten, diese Bedingungen zu akzeptieren. Gültig ist allein deren französische Fassung. Im Streitfall liegt die Entscheidungskompetenz bei den in Paris ansässigen Institutionen.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2002 - PROGRAMM 2002 - PREISTRÄGER - ANMELDEFORMULAR
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